§34 der StVZO definiert die Stützlast explizit:
ZzG de Zugfahrzeugs, ZzG des Anhängers. Dann sind die Stützlasten desZugfahrzeugs und des Anhängers zu ermitteln und die HÖHERE der beiden abzuziehen.
So stehts unerschütterlich im Gesetz.
Mein Zugfahrzeug hat 250 kg auf der Kupplung . Mit allem E und was man sonst noch braucht.

Somit ist die Fuhre mit 3450 kg ZgG abgesegnet. Niemand hat gewogen, niemand hat sonst was gemacht, reiner Papierkrieg.
Sieg nach Punkten.
Ich gehe davon aus, daß mein Syndikus zwischen den Zeilen andeutet, daß auch bei der Exekutive für notwnedige Sehschärfe und Sachkenntnis Sorge getragen wird.
Sohnemann hat ihn 3 mal auf die Ablastung aufmerksam gemacht, sein Standpukt war, auf dem Hänger steht 1,1t
Ich schreibe jetzt drauf, "Wachtmeister, beim Lesen dieses Textes sofort einpissen", soll heissen, ist völlig egal, was auf dem Hänger steht. Papierkrieg eben.


An und ist das Leben für sich schön.