Und ich kann nichtmal in der EU-Rili lesen,dass die beiden Eintragungen stur zu addieren sind:
Führerscheinverordnung

Sollte man die beiden Werte,bei der Beladung ausnutzen,
wäre das Zugfahrzeug überladen.(Nur so ein Gedanke)

Irgendwie muss der TÜV-Süd ja zu seinem Rechenweg kommen.
Soll der Anwalt sich mal anstrengen.
Ist doch sein Job Gesetzestexte zu zerfleddern.