Zitat
Und bei ausländischem ersten wohnsitz darf ich auch die schilder dauerhaft wechseln???

wer als Deutscher einen Wohnsitz in D hat, hat automatisch den ersten Wohnsitz in D - wurde mir jedenfalls mal auf dem Einwohnermeldeamt gesagt. Wer im Ausland einen Wohnsitz hat und sein "Lebensmittelpunkt" ist auch dort (was evtl. zB durch einen Arbeitsvertrag) nachzuweisen ist, der muss ja normalerweise sein Auto dort anmelden. Wer mehr als 180 Tage im Ausland arbeitet, zahlt ja dort auch Steuern.
Das ist jedenfalss mein Kenntnisstand; ich lerne aber gerne dazu.
Gruss aus dem Ausland
miho