Zitat
Hallo Gemeinde,

weis auch nicht, wo ich das posten soll - ich denke hier ganz richtig. Mir wurde eben auf der Zulassungsstelle in Prenzlau (Uckermark; das ist in Brandenburg und noch nicht Polen <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />) mitgeteilt, daß es ab 1. März 2007 nicht mehr erlaubt sein soll, Fahrzeuge am 2. Wohnsitz anzumelden, sondern nur noch am ersten Wohnsitz.


Für angemeldete soll eine Besitzstandwahrung gelten. Die soll aber bei Weiterväußerung entfallen. Ob bei technischen Änderungen am Fahrzeug auch eine "Rückmeldung" an den 1. Wohnsitz erfolgen muß, soll noch nicht bekannt sein.

Wie gesagt - ich habe noch keine Rechtsquelle gefunden - interessiert mich im Moment auch nicht so besonders <img src="/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" /> - wer aber etwas An- oder Ummelden will, sollte sich danach schnell erkundigen. Sonst könnte es ein böses Erwachen geben. <img src="/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />

Zeit den Zweitwohnsitz zum Erstwohnsitz zu machen........ <img src="/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />
.......sofern er denn ausserhalb unserer Grenzen liegt.