Moin,
Ich frage mal in den Stuhlkreis, obwohl ich selbst gar nicht involviert bin. Also, da hat einer ein Auto gekauft. Baujahr in der 80ern. Im Wagen ist ein Diesel, und zwar ein originaler. Ich glaube sogar der, mit dem der Wagen vom Band lief. Das Fahrzeug war auch schon in Deutschland zugelassen gewesen, wobei ich nicht weiss, ob von Anfang an in Deutschland. Nun hat der Vorbesitzer einen Bemzinmotor eintragen lassen. Ob der tatsächlich mal im Fahrzeug war, ist fraglich. Aber in den Papieren steht er jetzt.
Und der Käufer hat den Ärger, dass der Tüv eine Neubeantragung für den Dieselmotor machen will, Prüfung / Abnahme "nach 21". Und dazu muss nach aktuellen Gesetzgebungen gearbeitet werden und dazu braucht er Abgaswerte/Geräuschwerte, die keiner hat. Denn damals wurden dir Daten nicht so Umschweifend gebraucht.

Ist das echt so, oder stellt sich seine Prüfstelle an?
Das ist doch im Sinne einer Oldtimerzulassung, wenn ein baujahrzigehöriger Motor eingebaut wird. Meinetwegen auch, wenn man es heute Umrüstung nennt. Das Auto war doch sogar mit ebenjenem Motor homgolisiert. Irgendwie versteh ich seinen Prüfer nicht. Aber ich hab eben auch wenig mit Zulassung zu tun

Zuletzt bearbeitet von landybehr; 08/04/2023 07:08.

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