Es heißt ja bei der Steuer für Mehrzweckfahrzeuge, daß der Wagen mehr als ein Sieben Sitzer sein muß und der Patrol Y61 nicht so gebaut wurde. In Europa nicht und das wird der Knackpunkt sein, aber außerhalb Europas gab’s Ihn. <img src="/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" />
Moin Ralf, ja nee, nich so ganz. Die Definition von PKW lautet auf "...das Fahrzeuge mit 3-8 Sitzplätzen AUSSER dem Fahrersitz (also mit insgesamt 4-9 Sitzplätzen) generell als PKW zu versteuern sind und damit nach Hubraum". Im Ausland gab es sowohl den Y60 als auch den Y61 als (insgesamt) 10-Sitzer, somit fällt er NICHT in diese Definition. Bei mobile.de ist übrigens grade ein Y61 mit TD42 als 10-Sitzer (ohne deutsche Zulassung) erhältlich.
Mit Proallrad läuft gerade ein Verfahren, das auch genau diese Thematik mit einem LandCruiser J6 enthält. Mal sehen wie die Entscheidung ausfällt. GRuß aus Berlin