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Der in die Kälte ging
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Der in die Kälte ging
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sonntagsfahrverbot, nachtfahrverbot, ueberlaenge, fahrtenschreiber, geschw. abregelung...
kennt bei uns kein mensch... <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
Bezahlt wurde nicht, da niemand mehr wusste, womit, wieviel und wofuer.
Der Kapitalismus hat nicht gesiegt, er ist nur uebrig geblieben.
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Jungfrau
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Jungfrau
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Ob das Ding nu im Sprachgebrauch Ballastbrücke oder Hilfsladefläche heißt is ja wurscht (steht weder das eine noch das andere im Fahrzeugschein). Fakt ist das im Fahrzeugschein Zugmaschine steht und die Nutzlast >0,4 x zGG ist. Somit hat der Passus: "Zugmaschinen mit Hilfsladefläche unterliegen aber dann dem Verbot, wenn die zulässige Nutzlast mehr als 40 % des zulässigen Gesamtgewichts beträgt (OLG Celle, OLG Düsseldorf)." durchaus eine Daseinsberechtigung aus rechtlicher Sicht.
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Mogerator
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Mogerator
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Mein Unimog hatte, als ich ihn bekam, ein Eigengewicht von 5800Kg und ein zGG von 9000Kg. Es gibt aber Varianten mit 10.600Kg. Als Zugmaschine...
Grüße DaPo
Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
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Habemus Papam
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OP
Habemus Papam
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Das ist die Endzeit. Nichts hat mehr bestand.
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Veteran auf Abwegen
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Veteran auf Abwegen
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Ob das Ding nu im Sprachgebrauch Ballastbrücke oder Hilfsladefläche heißt is ja wurscht (steht weder das eine noch das andere im Fahrzeugschein). Fakt ist das im Fahrzeugschein Zugmaschine steht und die Nutzlast >0,4 x zGG ist. Somit hat der Passus: "Zugmaschinen mit Hilfsladefläche unterliegen aber dann dem Verbot, wenn die zulässige Nutzlast mehr als 40 % des zulässigen Gesamtgewichts beträgt (OLG Celle, OLG Düsseldorf)." durchaus eine Daseinsberechtigung aus rechtlicher Sicht. Die Balastbrücke zählt mit ihrem Gewicht nicht als beladene Hilfsladefläche, weil man dort nichts transportieren kann sondern das Gewicht zur Arbeit/zum Ziehen braucht; sie ist Teil des Fahrzeugs und zählt somit zum "Leergewicht" wie Getriebe, Räder etc. Eine Hilfsladefläche dient dagegen zum Transport von Gurten, Schildern oder Lasten, die nicht mehr auf den Anhänger passen. Die dort abgelegten Lasten zählen zur Nutzlast. Die 40%-Nutzlast-Regel macht insofern eigentlich keinen Sinn als sich ein Fahrzeug mit mehr Tragkraft nicht Zugmaschine nennen dürfte (StvZO, EU-Rili). Soweit die reine Lehre! A.
Das Rübenschwein
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Habemus Papam
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OP
Habemus Papam
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Und jetzt mal was anderes: StVZO
§ 57a Fahrtschreiber und Kontrollgerät
(1) Mit einem eichfähigen Fahrtschreiber sind auszurüsten
2. Zugmaschinen mit einer Motorleistung von 40 kW und darüber, die nicht ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden,
Kennt jemand eine Verwaltungsvorschrift,die eine Ausnahme für private Nutzungen vorsieht?
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Mogerator
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Mogerator
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Die Kontrollgeräte sind für die GEWERBLICHE Nutzung.
Ich habe zwar so ein Ding im Unimog drin, die letzte Prüfung ist aber schon 10 Jahre her, und somit nicht mehr gültig. War bei der HU und diversen Kontrollen auch nie nötig.
Müßte mal im alten HU-Bericht nachsehen...
Grüße DaPo
Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
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Hybrid, wenn überhaupt
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Hybrid, wenn überhaupt
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sonntagsfahrverbot, nachtfahrverbot, ueberlaenge, fahrtenschreiber, geschw. abregelung...
kennt bei uns kein mensch... <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> Ich find` den Quark auch überflüssig, aber leider denken unsere Blöditiker da etwas anders.
Nissan Patrol K260 3,3TD 81KW BJ 89, kurz, 2800kg Anhängelast, 245/70 R16 M+S Kobra
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Enthusiast
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Enthusiast
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Und 44Tonnen gelten nur im Kombinierten Verkehr. Das bedeutet Container auf Straße von Schiene und vice versa.
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Habemus Papam
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OP
Habemus Papam
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Die Kontrollgeräte sind für die GEWERBLICHE Nutzung. Das steht da so aber nicht,auch nicht bei den Ausnahmen. Es soll TÜVs geben,die so ein Ding,bei einer Zugmaschinenzulassung sehen wollen. Und dann hab ich gestern im Verkehrsportal gelesen,dass auch bei privaten Fahrten eine Tachoscheibe einzulegen ist,selbst,wenn der Fahrtenschreiber nur aus Geck installiert wurde. <img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
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