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Süchtiger
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Süchtiger
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Der deutsche TÜV ähm HU-Untersucher wird dir dann vielleicht den hintern Spritzschutz akreiden. Der gehört natürlich bis fast auf den Asphalt nach unten verlängert. Der originale ist aber auch nicht länger und es kommt ja noch das Kuchenblech dran. Vgl. Motorrad-Online.de: Die vorgeschriebenen Maße von Radabdeckungen sind im Paragraphen 36a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) geregelt. Danach muß das hintere Schutzblech bei Motorrädern die obere Hälfte des Rads abdecken und darf höchstens 150 Millimeter oberhalb der waagrechten Radmittelebene enden " bei unbelastetem, frei stehendem Motorrad, wohlgemerkt. Ein Rückstrahler muß generell vorhanden sein, erlaubt ist rund oder eckig " Hauptsache mit Prüfzeichen.Er darf mit seiner Oberkante (bei Motorrädern mit Erstzulassung vor dem 1.1.1987 zählt die Unterkante) nicht höher als 900 Millimeter über dem Boden liegen. Im Zuge der europaweiten Angleichung der Vorschriften für die Erteilung einer Betriebserlaubnis gilt seit dem 17. Juni 1999 die EWG-Richtlinie 92/61/EWG, die keine Anforderungen an das Vorhandensein oder die technischen Merkmale von Hinterradabdeckungen an Motorrädern enthält. Näheres dazu ist dem Auszug aus dem Paragraph 36a der StVZO vom Oktober 1998 zu entnehmen ( Quelle ) Zusammengefasst: Mopped mit nationaler Betriebserlaubnis: 150mm über Hinterachse, Mopped mit EU-Betriebserlaubnis: hinreichend (--> es darf keine Verkehrsgefährdung davon ausgehen). Durch das EU-Recht sind die Prüfer in dieser Hinsicht auch bei alten Schätzchen erheblich toleranter geworden. Nur beim Rückstrahler ist Schluss mit Lustig.
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.... Danach muß das hintere Schutzblech bei Motorrädern die obere Hälfte des Rads abdecken und darf höchstens 150 Millimeter oberhalb der waagrechten Radmittelebene enden " bei unbelastetem, frei stehendem Motorrad, ... Das haut aber weder bei der 500er (EZ. 1977) ... ... noch bei der 175er (EZ 1979)... ... hin und es hat nie Mecker beim TÜV gegeben. Vielleicht stehe ich gearade auch nur auf dem Schlauch.
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Sigi_H
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Du stehst nicht auf dem Schlauch. Holywest hat es schon geschrieben. Die sind inzwischen bei den Radabdeckungen erheblich entspannter.
Du kannst aber recht sicher sein, dass an beiden Moppeds mal eine ellenlange Radabdeckung hinten dran war. Ich hab sie an meiner XL500 aber auch gleich weggeschmissen und sie für den TÜV zum Teil durch einen Spritzlappen ersetzt. Sah nicht ganz so grausam aus wie die Radabdeckung
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Vor der EU-Regelung hab ich bei der SR immer den original Spritzschutz aus der Kiste geholt und für den HU-Termin angeschraubt. Danach habe ich den vorsichtshalber noch dabei gehabt. Da sich keiner mehr dafür interessierte, hab ich das inzwischen auch ganz gelassen. Hier gibts eine sehr übersichtliche Zusammenfassung der Vorschriften vom TÜV: TÜV Motorradumbauten
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Wurmberger Winscher
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Wurmberger Winscher
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hast du schonmal selbst eingespeicht und zentriert? Da könnte ich mal etwas Unterstützung brauchen. das hab ich leider selbst noch nicht gemacht. Falls du keine Offroad-Reifen magst: dann könnte man auch nen Tracker bauen: ich steh ja auf die Kisten.
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Alles klar. Klassisches Mißverständnis. Ich bin beim Spritzschutz vom reinen Heckfender ausgegangen. Das Kuchenblech gehört dazu. Falls du keine Offroad-Reifen magst: Ich mag grobe Stollen, aber sie sollten auf Asphalt noch fahrbar sein. Der Umbau ist sehr lecker, aber dafür gäbe ich die XT nicht her.
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Sigi_H
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sieht ja echt geil aus .. der Tracker
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Gruss Monny
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alpträumende Vulkanette
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manche menschen dürfen mir nichts verbieten - einige aber dürfen mir nicht einmal etwas erlauben.
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