So, mich erreichte folgende mail:


"bin im Moment im Dienst kan mich bei vmv nicht einloggen, es ist eigentlich auch
nicht wichtig, aber mein "Kollege"(bin auch Zöllner) dein Zöllner hat dir falsche Info
´s gegeben den Art. 718 ZK DVO gibt es nicht mehr.

Das brannte mir auf den Nägeln!!"


Tja, was 'n Mist, was mich wundert, ist, dass es keine Straftat mehr ist, mit einem ausländischen Kennzeichen als Deutscher in D unterwegs zu sein.
Sehr seltsam, die Rechtsgrundlage lässt sich, trotz mehrfacher Frage bei verschiedenen Finanzbehörden, nicht eingrenzen.
Vermutlich muss ein Musterprozess geführt werden, der dann wahrscheinlich mit Bezahlen des Strafbefehls endet, so dass nichts geklärt ist.

Ich bleibe dran.


Ausländische Versicherung mit deutschem fahrer in D:

Besser kann es nicht laufen, weil: die Schäden zahlt das Büro Grüne Karte in Hamburg, Glockengiesserwall.

Und ob die Versicherungen es gerne sehen, ein ausländisches fahrzeug zu versichern, sei dahingestellt, Haftpflicht müssen sie geben, der Rest wird vom markt oder durch Kundenbindung geregelt.


Mut zahlt sich bei uns immer aus


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